
Fakten und Fiktionen – die 5 größten Haftungsdachmythen
Die regulatorischen Anforderungen an die Finanzberatung sind stetig am Steigen. Das gilt für Vermögensverwalter nach § 32 KWG und gleichermaßen für Vermittler nach § 34f GewO. Letzteren steht zudem ein Wechsel der Aufsicht ins Haus. Denn in naher Zukunft soll das Aufsichtsrecht von den Gewerbeämtern und der IHK auf die BaFin übergehen. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen die Beaufsichtigten selbst.
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