Am 1. August 2020 tritt die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nach einer zehn monatigen Übergangsfrist in Kraft. Was ist bis dahin zu tun? Wie vermeidet man bildlich gesprochen, über diesen Stein zu stolpern ode gar an der Hürde zu scheitern? Bietet die Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen vielleicht sogar Chancen, sie als Berater zum Vorteil zu nutzen? Welche Hilfestellungen bieten Juristen, Technik, Verbände und Organisationen?