
EU- Taxonomie und Nachhaltigkeitspräferenzabfrage: Wie geht’s weiter, Norman Wirth?
02. Juni 2022 | 11:00 Uhr
Ab August sind Anlageberatende dazu verpflichtet die ‘Nachhaltigkeitspräferenzen‘ der Anleger abzufragen. Sie müssen also klären, ob und wenn ja welche ökologischen oder sozialen Kriterien sie bei ihren Investments berücksichtigt wissen möchten.
Aber warum braucht es dieses Konzept überhaupt? Wie ist es aufgebaut? Welches Finanzprodukt darf ich Kunden überhaupt empfehlen, um deren Vorstellung von Nachhaltigkeit gerecht zu werden? Und kann es überhaupt zum 2. August schon umgesetzt werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.
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