Die verschärfte Regulierung des Wertpapiergeschäfts im Zuge MiFID soll nun doch erst zum 3. Januar 2018 greifen. Daraus sollten indes keine falschen Schlüsse gezogen werden: Zeit zur Muße entsteht daraus wohl kaum, - schließlich müssen die Geschäftsmodelle mit Blick auf die neuen Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden. Was gilt es zu bedenken? Welche Optionen bieten sich? Wie bereitet man sich als Finanzdienstleister am besten auf MiFID II vor? Fragen Sie Deutschlands bekanntesten Rechtsanwalt zum Themenkreis Finanzmarktregulierung doch einfach selbst: Dr. Christian Waigel (Waigel Rechtsanwälte).