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Ophelie Mortier, Chief Sustainable Investment Officer von DPAM, gibt einen Überblick über geplante Änderungen bei der EU-Nachhaltigkeitsregulierung – und was diese für Anleger und Anbieter bedeuten:
Die Omnibus-I-Verordnung steht vor dem Inkrafttreten. Danach haben die Länder zwölf Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für Artikel 4 gilt eine Frist bis zum 26. Juli 2028. Anleger sollten beobachten, wie ihr Land die Vorschriften anwenden – einige könnten Anforderungen hinzufügen.
Wichtige Änderungen
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen…

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