
Hol ich mir (noch) einen 34d-GewO-Schein oder nicht? – Eine Aufwand-, Kosten- und Nutzenbetrachtung
Der sogenannte 34d-GewO-Schein (ausgestellt und überwacht durch die Industrie- und Handelskammer (IHK)) erlaubt seinem Inhaber, in Deutschland als Versicherungsvermittler oder -berater gewerbsmäßig tätig zu werden. Voraussetzung für den Erhalt sind neben der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen ein Sachkundenachweis und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung. Welcher Aufwand ist mit der Beantragung, dem Erhalt und der Aufrechterhaltung verbunden, und in welchem Verhältnis steht er zum Nutzen, den der Schein mit Blick auf die Kapitalanlageberatung (Vorsorge, Absicherung des Human Capitals, Ruhestandsplanung, Erben & Schenken) spenden kann? Was ist Vermögensverwaltern und unabhängigen Beratern (34f-GewO-Schein) zu sagen und anzuraten? Welche Schritte sind zur Realisierung notwendig? Welches Produktspektrum öffnet sich? Ist der eigene Schein eine Frage der Beratungsfrequenz oder Bestandsgröße? Was folgt für Marktpositionierung, Geschäftsmodell und Image? Führen Kooperationen zum gleichen Ziel? Welche könnten besonders attraktiv sein?
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