
Hol ich mir (noch) einen 34d-GewO-Schein oder nicht? – Eine Aufwand-, Kosten- und Nutzenbetrachtung
Der 34d-GewO-Schein (ausgestellt und überwacht durch die Industrie- und Handelskammer (IHK)) erlaubt seinem Inhaber, in Deutschland als Versicherungsvermittler oder -berater gewerbsmäßig tätig zu werden. Voraussetzungen für den Erhalt sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, ein Sachkundenachweis und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
In welchem Verhältnis steht der Aufwand für die Beantragung, den Erhalt und die Aufrechterhaltung zum Nutzen, den der Schein im Hinblick auf die Kapitalanlageberatung (Vorsorge, Absicherung des Humankapitals, Ruhestandsplanung, Erben und Schenken) bieten kann? Was ist Vermögensverwaltern und unabhängigen Beratern (34f-GewO-Schein) zu sagen und anzuraten? Welche Schritte sind zur Realisierung notwendig? Welches Produktspektrum öffnet sich? Ist der eigene Schein eine Frage der Beratungsfrequenz oder der Bestandsgröße? Welche Auswirkungen hat dies auf die Marktpositionierung, das Geschäftsmodell und das Image? Führen Kooperationen zum gleichen Ziel? Welche Kooperationen könnten besonders attraktiv sein?
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