Vorabpauschale: Damit Sie nicht überrascht sind!
Im Zuge der Investmentsteuerreform hat der Gesetzgeber unter anderem auch die Vorabpauschale eingeführt. Sie dient als Abschlag auf die tatsächliche Steuerlast thesaurierender Fonds. Fiel diese Pauschale im Niedrig - und Negativzinsumfeld zweimal unter den Tisch, erwacht sie nun für das Kalenderjahr 2023 zu Beginn 2024 mit einem ermittelten Basiszins von 2,55 Prozent zu neuem Leben.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale, wie wird sie ausgewiesen, wie verrechnet (Anteilverkauf, Cash-Konto, Einzug vom Referenzkonto)? Diesen und anderen Fragen gehen wir aus verschiedenen Perspektiven nach und lassen den Deutschen Fondsverband, Asset Manager, aber auch eine Bank-Plattform, zu Wort kommen. Erfahren Sie, warum es mehr als eine Servicefrage sein könnte, Kunden zu informieren.