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Im Branchenjargon bezeichnet Artikel 8 die zweitstrengste EU-Klassifizierung für ESG- oder nachhaltige Anlageprodukte. Bislang können Fondsanbieter ihre Produkte fast nach Belieben als nachhaltig im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung bewerben. Und das haben viele Anbieter in den vergangenen Jahren getan. Mittlerweile tummeln sich eine Vielzahl von Publikumsfonds im Sammelbecken Artikel 8. Welche sind die glaubwürdigsten Fonds, welche die heikelsten? Wie unterscheidet sich Artikel 8 von Artikel 8+? Droht zahlreichen Fonds, die nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert sind, eine Herabstufung auf Artikel 6? Und welche Folgen hätte dies für den Berater und Vermittler?